Steghofer Consulting
Persönlichkeitscoaching und Mediation für alle Lebenslagen

AGBs

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Steghofer Mediation & Coaching  
§ 1 Geltungsbereich: 
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Steghofer Mediation & Coaching inkl. Beratern und Seminartrainer, die für die Steghofer Mediation & Coaching tätig sind (im nachstehenden zusammenfassenden Berater genannt) und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.                          
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Berater und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen des nachstehenden § 6.  
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages:  
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. (2) Der Berater ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und hierzu Vollmacht zu erteilen. (3) Geschuldet ist die vertraglich vereinbarte Leistung unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Auftrages in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. (4) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die grob fahrlässige und vorsätzliche Nichtbeachtung ausländischer Vorschriften durch den Berater in Kenntnis um deren Bedeutung für die zu erbringende Leistung bleibt hiervon unberührt. (5) Der Berater ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung auf Änderungen der Rechtslage oder der sich hieraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen, wenn nicht der Auftraggeber nach den Umständen des Einzelfalls hierauf vertrauen durfte.
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers: 
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. (2) Hat der Berater bereits vertraglich geschuldete (Teil-) Leistungen erbracht und sind diese (Teil-) Leistungen infolge eines Verschuldens des Auftraggebers nach Abs.1 fehlerhaft, steht dem Berater für die erbrachten Leistungen auch dann ein Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber zu, wenn die Leistungen für den Auftraggeber unbrauchbar sind oder nur teilweise erbracht wurden. (3) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der sich aus Abs.1 ergebenden Aufklärungs- und Vorlagepflicht ist der Berater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. (4) Die Kündigungserklärung ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der Umstände, welche zur Kündigung berechtigen, abzugeben. (5) Mit Erklärung der Kündigung ist der Berater berechtigt, das vertraglich vereinbarte Leistungsentgelt zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Hiervon unberücksichtigt bleiben etwaige Schadensersatzansprüche.  

§ 4 Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Beraters:    
(1) Die Weitergabe beruflichen Äußerungen des Beraters (Berichte, Präsentationen, Arbeitsmaterials, Schulungsunterlagen und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beraters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (2) Die Verwendung beruflichen Äußerungen des Beraters zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Berater zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 
Mit der Erklärung der Kündigung ist der Berater berechtigt, das vertraglich vereinbarte Leistungsentgelt zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Hiervon unberücksichtigt bleiben etwaige Schadensersatzansprüche.  
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters:
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Berater gefertigten Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Dateien nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Verwendung unterliegt dem allgemein gültigen Urheberrechtsgesetz. 
§ 6 Haftung:
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art unserer Leistung vorsehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. (2) Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche unseres Vertragspartners aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbaren Verlust des Lebens des Vertragspartners. (4) Im Falle einer kurzfristigen Stornierung ist die Haftung seitens des Auftragsnehmers zu vertretenden Gründen maximal auf das vereinbarte Seminarhonorar begrenzt.  
§ 7 Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz:
(1) Der Berater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Berater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit der schriftlichen Einwilligung (Schweigepflichtsentbindung) des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Berater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.


§ 8 Schweigepflicht bei Seminaren und Workshops:  
Die Berater der Steghofer Mediation & Coaching verpflichten sich während der Dauer der Seminare/ Workshops und auch nach dessen Beendigung, über alle Tatsachen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Teilnehmer der Gruppe versichern, mit allen Informationen behutsam umzugehen und Diskretion über Themen der anderen Teilnehmer zu wahren. Gegenseitige Rücksichtnahme und der geschützte Rahmen sind unter allen Umständen zu respektieren. Alle Beteiligten verpflichten sich, eventuelle Konflikte intern zu regeln und sensible Informationen nicht nach außen zu tragen. Werden nach entsprechenden Hinweisen diese Grundsätze entgegen des Interesses der Gruppe verletzt, behalten sich die Berater der Steghofer Mediation & Coaching vor, die Zusammenarbeit zu beenden. 
§ 9 Annahmeverzug, Stornierung und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers: 
(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Berater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. (2) Unberührt bleibt der Anspruch des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. (3) Nach Annahme der angebotenen Leistung durch den Auftraggeber ist die schriftliche (Teil-) Stornierung bis sechs Wochen vor Beginn des vereinbarten Termins kostenlos möglich. (4) Bei (Teil-) Stornierung des Auftrages innerhalb von vier Wochen vor Beginn des vereinbarten Termins, wird 30% Prozent des vereinbarten (Teil-) Angebotspreises erhoben, sofern der Auftraggeber dem Berater keinen, für diesen erfüllbaren, Ersatztermin binnen Jahresfrist anbietet. (5) Bei Stornierungen bis eine Woche vor Beginn des ursprünglich vereinbarten Auftragsbeginns bzw. des jeweils vereinbarten Beratungstermins, so werden dem Auftraggeber 50% Prozent des vereinbarten (Teil-) Angebotspreises in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber dem Berater einen Ersatztermin binnen einer Jahresfrist anbietet. Andernfalls fallen 70% des vereinbarten (Teil-) Angebotspreises an. (6) Bei Stornierungen innerhalb einer Woche vor Beginn des ursprünglich vereinbarten Auftragsbeginns bzw. des jeweils vereinbarten Beratungstermins werden dem Auftraggeber der gesamte Angebotsbetrag in Rechnung gestellt.
7) Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, ein Stornoschaden sei nicht oder wesentlich geringer entstanden, als in den oben ausgeführten Stornopauschalen vorgesehen.
8) Der Auftragnehmer behält sich vor, auch einen höheren Schaden, als in den Stornopauschalen vorgesehen, gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
§ 10 Rücktritt durch die Steghofer Mediation & Coaching: 
Die Steghofer Mediation & Coaching behält sich vor, bis 2 Wochen vor Seminarbeginn oder der Durchführung eines Workshops, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn dieses nicht zumutbar ist, wenn das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Stornierungsrecht besteht für die Steghofer Mediation & Coaching jedoch nur, wenn sie die zu der Stornierung führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Das gezahlte Teilnahmehonorar wird unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

§ 11 Vergütung:
(1) Der Berater hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. (2) Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung der Leistung monatlich im Laufe des der erbrachten Leistung folgenden Monats.  
§ 12 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen: 
(1) Der Berater bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zwei Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Berater auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Berater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. (3) Der Berater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.  
§ 13 Nebenkosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Auslagen für Unterlagen):  
(1) Das Beförderungsmittel zum und vom Mandanten wählt der Berater. Es ist dabei das unter Zeit- und Kostengesichtspunkten günstigste Verkehrsmittel zu wählen. (2) Für Fahrten zum bzw. vom Mandanten mit dem PKW werden pauschal 0,50 EURO zzgl. der gesetzlichen MwSt. je gefahrenen Kilometer berechnet. Für Fahrten mit sonstigen Verkehrsmitteln erfolgt die Abrechnung nach entstandenem Aufwand. Übernachtungskosten werden ebenfalls entsprechend dem entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt. (3) Wurde im Angebot nichts anderes vereinbart, werden bei der Durchführung von Seminaren, Vorträgen und Workshops (auch im Rahmen von Consultingleistungen) die Kosten für Material und Herstellung sowie des möglichen Versandes der Seminarunterlagen gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.  
§ 14 Fürsorgepflicht: 
Die Steghofer Mediation & Coaching stellt ihr Wissen sorgfältig unter Berücksichtigung aller Kompetenzen zur Verfügung. Sie versichert, zu allen Zeiten der Verpflichtung der Fortbildung sowie der regelmäßigen Supervision Folge zu leisten und sich selbst im stetigen Prozess zu befinden. Die Steghofer Mediation & Coaching respektiert die Interessen der Teilnehmer und fördert deren Wohl. Sie vertritt in ihrem beruflichen Handeln keine ideologisch, politisch oder religiös motivierten Interessen, sondern verhält sich neutral. Sie gehört keiner Sekte an und vertritt auch kein anderweitiges Dogma. Die Steghofer Mediation & Coaching behält sich bei anders lautenden Unterstellungen Rechtsmittel vor. 
§ 15 Eigenverantwortung:  
Die Verantwortung für die eigene seelisch-geistige, sowie körperliche Gesundheit liegt ausschließlich beim Teilnehmer selbst. Die Auseinandersetzung mit psychosomatischen Zusammenhängen ersetzt keinen Arztbesuch. Haftung gegenüber der Steghofer Mediation & Coaching und/oder Dritten (z.B. Dozenten, Teilnehmer untereinander) wird ausgeschlossen. Praktische Übungen erfolgen auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeit mit der Psyche starke emotionale Prozesse auslösen kann, die jedoch erwünscht sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich in solchen Fällen, den Kontakt zu den Beratern zu suchen. 
§ 16 Anzuwendendes Recht: 
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
§ 17 Rechtswirksamkeit des Vertrages & Gerichtsstand: 
Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  
§ 18 Gerichtsstand: 
Gerichtsstand ist Erding.
§ 19 Transparenz: 
Die Steghofer Mediation & Coaching Beratungsleistungen, Workshops und Seminare erfolgen auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche und beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken werden in jeder Phase der Beratung offengelegt. Die Steghofer Mediation & Coaching Beratung/ Workshops/ Seminare sind ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess zum Ziel der Unternehmens- und Persönlichkeitsentwicklung.

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